Pflege:
Bei fortschreitender COPD ist es möglich einen Pflegegrad zu beantragen.
Alle pflegebedürftigen Menschen, die zuhause versorgt werden und einen Pflegegrad haben, können nach Sozialgesetzbuch (§ 45b SGB XI) den Entlastungsbetrag von monatlich bis zu 131 Euro beanspruchen. Mit diesem Betrag kannst du Rechnungen zugelassener Personen/Institute für z. B. Fensterputzen, Haushaltshilfe, Betreuung usw. durch die Pflegekasse begleichen lassen. Nicht ausgeschöpftes Geld wird in den Folgemonat übertragen, verfällt allerdings am 30. Juni des Folgejahres.
Außerdem besteht gemäß dem Sozialgesetzbuch (§ 40 SGB XI) ein Anspruch auf zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel (Apotheke oder Sanitätshaus) zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 € pro Monat.
Hier kannst du im Pflegenavigator der AOK Niedersachsen nach zugelassenen Unterstützungsangeboten für deinen Ort und Umgebung suchen.